Dabei, schreibt Boback, „sollten die fundamentalen immobilienwirtschaftlichen Marktdaten – amtlich genau – im Sinne einer markttauglichen Transparenz mindestens quartalsweise aktualisiert vorliegen.“ Der Bedarf an überregionalen Analysen und an einem Gesamtüberblick über den Immobilienmarkt steige in Deutschland jedenfalls von Jahr zu Jahr: „Die relevanten Stellen, die für die amtliche Datenerhebung und -auswertung verantwortlich sind, müssen schneller werden und ihre Lücken schließen – oder die vorhandenen Daten zumindest Privaten zur Verfügung stellen, wenn sich die Geschwindigkeit auf amtlicher Seite nicht erhöhen lässt.“ Boback verweist in diesem Zusammenhang auf den schwedischen Wohnungsmarkt, wo gesetzliche Bestimmungen dazu geführt haben, dass die Daten jedes Wohnimmobilienkaufs veröffentlicht werden. Alle Verkäufe sind in Schweden ohne nennenswerte Verzögerung in Online-Datenbanken abrufbar, Internetportale werten die Daten fast tagesaktuell aus. Boback gibt sich, was die weitere Entwicklung in Deutschland angeht, jedoch keinen Illusionen hin. Schließlich werden in Schweden nicht nur die Namen von Käufer und Verkäufer, sondern selbst die kleinsten Details des Deals werden publik gemacht werden, etwa ob ein Haus mit Auf- oder Abschlag gegenüber dem ursprünglichen Angebot verkauft wurde, wer die Transaktion vermittelt hat, wie lange das Haus zum Verkauf stand. Ganz klar: „Mit dem deutschen Datenschutzverständnis ist dies nicht vereinbar.“ Dessen ungeachtet: Bobacks Forderung nach einer größeren Transparenz und einer zeitnahen Abbildung des deutschen Gesamtmarktes tut dies keinen Abbruch.