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Konsolidierung der Entwickler

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.08.2011

In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 19. August widmet sich Nils Olov Boback, Geschäftsführer der NCC Deutschland GmbH, den in Deutschland gängigen städtebaulichen Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Projektentwicklern. Aus der Praxis seien diese Verträge „nicht mehr wegzudenken“, so Boback. Dies schon deshalb, weil hiermit städtebauliche Ziele wie die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum effizient realisiert werden können.

Allerdings, schreibt Boback, mehrten sich die Fälle, „in denen die Gemeinden einen ungeeigneten Partner ausgewählt haben, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.“ Das betrifft typischerweise die Bauverpflichtung. Eine Verpflichtung also, nach der Projekte, die von den Behörden und den Investoren gemeinsam gewollt sind, vom Entwickler auch zwingend innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens umgesetzt werden müssen. Wobei der private Projekt-entwickler oft auch die Kosten für die Erschließung zu übernehmen hat.

Hier jedoch zeige sich in der Praxis: „Erst ab einer gewissen Größe und ab einer gewissen Kapitalbasis kann sich eine Stadt sicher sein, dass es den Projektentwickler auch noch lange genug gibt, um all seine Verpflichtungen zu erfüllen.“ Dass dies eben nicht immer eintritt, ist, wie Boback analysiert, eine „logische Konsequenz der Marktdynamik“, eine Konsequenz aus der Tatsache, dass der Markt für Projekt-entwicklungen in Deutschland von mittelständischen und kleinen Unternehmen geprägt ist.

Ganz anders sehe es im Ausland aus. Hier beherrschen Großunternehmen das Feld. Boback sieht daher auch keinen Grund, den städtebaulichen Vertrag in Frage zu stellen, denn die Entwickler hierzulande werden sich – so sein Ausblick – konsolidieren: „Wenn Deutschland die Entwicklung im Ausland nachzeichnet, wird sich der Markt entsprechend ausdünnen.“

Nils Olov Boback, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Immobilien, 19.08.2011, S. 37

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