Bereits am 20. September unterzeichneten in Hamburg Vertreter des Senats und der Wohnungswirtschaft eine Vereinbarung zur verstärkten Schaffung bezahlbaren Wohnraums, das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“. Demnach soll das Senatsziel, 6000 Wohnungen jährlich zu errichten, ab 2013 erreicht werden („Wohnungsnot lockt Investoren“). „Nach dem Vertrag für Hamburg, in dem der Senat mit den sieben Bezirken eine zügigere Baugenehmigungspraxis und Flächenbereitstellung vereinbart hatte, ist das Bündnis für das Wohnen der zweite öffentlichkeitswirksame Schritt zur Forcierung des Wohnungsbaus“, heißt es dazu in der „Immobilien Zeitung“, die sich in ihrer Ausgabe vom 13. Oktober en detail mit dem aktuellen „Bündnis für das Wohnen“ beschäftigt.
Neben Erklärungen zum Erhalt der stadtbildprägenden Backsteinfassaden und zur besseren Wohnraumversorgung von Menschen mit „besonderen Benachteiligungen“ enthält die Vereinbarung vom 20. September schwerpunktmäßig vor allem Aussagen zur Förderung von erschwinglichen Wohnungen im Neubau. „Um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, sollen die Grundstücke der Stadt Hamburg nicht mehr nach dem Höchstpreis-, sondern aufgrund von Konzeptausschreibungsverfahren vergeben werden“, erläutert die „Immobilien Zeitung“. Unter Einbeziehung der Anlieger und Nachbarn will man also künftig im Konzeptverfahren alle Fragen zum Grundstück im Vorfeld abklären, damit die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung deutlich sind und eine präzise Kalkulation ermöglichen.
Wie die „Immobilien Zeitung“ in diesem Zusammenhang festhält, mahnt die Bau- und Immobilienwirtschaft zugleich eine Überarbeitung der bisherigen, bereits vom schwarz-grünen Senat eingeführten Konzeptverfahren an. So fordert Norbert Schumacher, Regionalleiter Hamburg der NCC Deutschland GmbH, „ein zu 100 Prozent konzeptgeleitetes Verfahren einzuführen, also vorab einen Festpreis zu nennen und dann dem Bewerber mit dem besten Konzept den Zuschlag zu geben.“ Eigentlich müsste bereits nach dem derzeit praktizierten Verfahren „das Konzept zu 70 Prozent und der Preis zu 30 Prozent für die Vergabe maßgeblich sein“. In der Realität jedoch seien „meist die 30 Prozent des Kaufpreises der entscheidende Aspekt“, so Schumacher in der „Immobilien Zeitung“.
Auch beim Thema „Klimaschutz und Energieeffizienz“ – einem weiteren Schwerpunkt der Hamburger Vereinbarung – sieht Schumacher Nachbesserungsbedarf. Der Vertrag verweist lediglich auf zu findende Lösungen, die energetischen Ziele des Senats sozialverträglich umzusetzen. Schumacher plädiert gegenüber der „Immobilien Zeitung“ dafür, die Fördermittel der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt differenzierter einzusetzen und dabei etwa die energetischen Anforderungen für schwächere Standorte, wie Hamburg-Harburg oder Hamburg-Rahlstedt, aufzuweichen, „damit hier zu marktgerechten und bezahlbaren Preisen Wohnungen gebaut werden können.“