In der „Welt“ vom 19. August beschäftigt sich Richard Haimann mit dem Scheitern des Gesetzentwurfs zur energetischen Eigenheim-Sanierung. Der Entwurf hatte vorgesehen, dass Eigentümer von Wohnimmobilien von 2012 an jährlich zehn Prozent der Sanierungsauf-wendungen über insgesamt zehn Jahre hinweg steuerlich gegen sämtliche übrigen Einkünfte verrechnen können. Nun haben sich jedoch die Länder im Bundesrat quergestellt und dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung versagt. Da die Bundesregierung keinerlei Anstrengungen unternimmt, die Länder über ein Vermittlungs-verfahren doch noch zum Einlenken zu bewegen, scheinen die angekündigten steuerlichen Sonderabschreibungen bei der aufwendigen Eigenheim-Modernisierung vom Tisch zu sein. Das bedeutet deshalb vor allem eines, so Haimann: „Fordern – ohne zu fördern“. Denn die immer höheren Energieeinsparauflagen sollen Eigentümer von Wohnimmobilien ja trotzdem erfüllen.
Um den Kohlendioxidausstoß zu senken, hatte sich die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel gesetzt, den Energieverbrauch deutscher Wohnimmobilien langfristig um 80 Prozent zu reduzieren. Bis 2050 müssten dafür, wie Haimann schreibt, jedes Jahr mindestens zwei Prozent des Gebäudebestands energetisch saniert werden. Tatsächlich seien es derzeit gerade einmal 0,8 Prozent. Ein Grund für diese geringe Quote sieht Haimann in den „immensen Kosten“ einer Sanierung. Eben deshalb hatte das Bundeskabinett ja im Rahmen der Energiewende jenen nun gescheiterten Gesetzentwurf erarbeitet. „Dass die Länder da nicht mitspielen wollen, überrascht deshalb nicht“, so Haimann. Immerhin sollten sie nach dem Gesetzentwurf mehr als die Hälfte der dadurch entstehenden Steuerausfälle tragen, rund 800 Millionen der insgesamt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Damit nicht genug: Experten hatten schon die zunächst vorgesehenen jährlichen Steuerver-günstigungen von 1,5 Milliarden Euro als zu gering eingestuft. So beziffert die Deutsche Energieagentur die notwendige jährliche Steuerermäßigung auf ganze fünf Milliarden Euro, um, so Haimann, „auch ausreichend starke Impulse zur Realisierung der ehrgeizigen Sanierungsziele zu setzen.“
Nun liegt die Kernkompetenz der NCC Deutschland GmbH NCC im Neubau-Segment, das in Sachen Energieeffizienz gegenüber sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien klar im Vorteil ist. So gesehen liefert NCC-Geschäftsführer Nils Olov Boback in dem Beitrag eine aufschlussreiche Außensicht. Und die fällt skeptisch aus. Boback bezweifelt, dass sich die hoch gesteckten Sanierungsziele der Bundesregierung im Bestandsimmobiliensegment mit den vorgesehenen Methoden überhaupt erreichen lassen. Das gelte für die jetzt vom Tisch gefegten Steuerabschreibungen ebenso wie für die zinsverbilligten Darlehen der KfW, die jetzt der Bundesbauminister als Alternative vorgeschlagen hat. Gerade für „Schwellenhaushalte und Rentner, die nur geringe Einkommen versteuern müssen“, stünde beides gar nicht zur Debatte. Diese Haushalte „würden von direkten staatlichen Zuschüssen deutlich stärker profitieren“, so Boback gegenüber der „Welt“.