Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bau- leistungen

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bau-  leistungen

Diese Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes befreit die Leistungsempfänger unseres Unternehmens von der Pflicht zum Steuerabzug.

Diese Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes befreit          die Leistungsempfänger unseres Unternehmens von der Pflicht zum Steuerabzug.
Freistellungsbescheinigung NCC

Ansprechpartner

Wolfgang Grahl
Leiter Managementsystem und Umwelt

Tel.: 03361 - 670 - 328
Fax: 03361 - 670 - 347

NCC Deutschland GmbH
Am Bahnhof 1
15517 Fürstenwalde

E-Mail:

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