Bescheinigung zur steuer- lichen Unbedenklichkeit
Mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird uns vom zuständigen Finanzamt bestätigt, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen, an unser Unternehmen öffentliche Aufträge zu vergeben.
Ansprechpartner
Wolfgang Grahl
Leiter Managementsystem und Umwelt
Tel.: 03361 - 670 - 328
Fax: 03361 - 670 - 347
NCC Deutschland GmbH
Am Bahnhof 1
15517 Fürstenwalde
E-Mail: