Bescheinigung zur steuer- lichen Unbedenklichkeit

Bescheinigung zur steuer-  lichen Unbedenklichkeit

Mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird uns vom zuständigen Finanzamt bestätigt, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen, an unser Unternehmen öffentliche Aufträge zu vergeben.

Mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird uns vom zuständigen Finanzamt bestätigt, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen, an unser Unternehmen öffentliche Aufträge zu vergeben.
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ansprechpartner

Wolfgang Grahl
Leiter Managementsystem und Umwelt

Tel.: 03361 - 670 - 328
Fax: 03361 - 670 - 347

NCC Deutschland GmbH
Am Bahnhof 1
15517 Fürstenwalde

E-Mail:

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